- Ermittlung und Festsetzung von Entgelten für ambulante, stationäre und teilstationäre Hilfen nach dem SGB VIII in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und der Qualitätsentwicklungsabrede
- Entgegennahme bzw. Abfordern der Finanzierungsunterlagen von den Trägern der freien Jugendhilfe und Prüfung dieser
- Verhandlung und Ausarbeitung der individuellen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit den Trägern
- Bearbeitung von Investitionsanträgen
- Fertigung von Stellungnahmen in Schiedsstellenverfahren
- Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zur Entlastung der Träger bei unvorhersehbaren und unplanbaren Ereignissen
- Überwachung, Reporting, Beratung
- Zuarbeiten für das amtsinterne und externe Controlling
- Teilnahme an örtlichen Prüfungen und Audits
- Beratung von neuen und etablierten Trägern
- Mitwirkung bei der quantitativen und qualitativen Bedarfsplanung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung